Die gesetzlichen Organisationspflichten legen umfassende Überwachungs- und Bewertungstätigkeiten für Compliance fest. Danach muss die Compliance-Funktion die vom Wertpapierdienstleistungsunternehmen eingeführten Maßnahmen, Strategien und Verfahren auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit ständig überwachen und regelmäßig bewerten. Das gilt auch für die zur Behebung von Defiziten getroffenen Maßnahmen.
Die praktische Umsetzung der Überwachungs- und Bewertungsanforderungen ist in weiten Bereichen nicht definiert. Daher muss sich jedes Institut eigene Definitionen und eine eigene, die jeweilige Risikolage berücksichtigende Systematik geben. Es bietet sich an, hier auf best-Practice-Ansätze zurückzugreifen, z. B. auf den IDW-Standard 980 oder die ISO 19600 für Compliance-Management-Systeme.
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