Damit der Bankaufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktion sachgerecht wahrnehmen kann, muss dieser von der Geschäftsleitung in angemessener Weise informiert werden. Neben diversen, der Öffentlichkeit unzugänglichen Informationsquellen lassen sich hierzu die finanziellen Abschlüsse der Bank verwenden, u. a. ein nach IFRS aufgestellter Konzernabschluss. Der folgende Beitrag soll grundlegende Kenntnisse der IFRS-Rechnungslegungsvorschriften und hierbei speziell der Vorschriften für die Abbildung von Finanzinstrumenten sowie der Einflüsse dieser Vorschriften auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, um die Gefahr von Missinterpretationen der im IFRS-Konzernabschluss dargestellten Informationen zu vermeiden.
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