Bevor mit der eigentlichen Analyse des Datenmaterials begonnen werden kann, sind stets gewisse Aufbereitungsmaßnahmen durchzuführen. Wie bereits in Kapitel 3.2 dargestellt, werden dabei formale und materielle Aufbereitungsmaßnahmen unterschieden.
Die größten Schwierigkeiten bei der formalen Aufbereitung der Daten ergeben sich durch die fehlende formale Standardisierung der Rechenwerke bei Rechnungslegung nach IFRS insbesondere durch den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (substance over form). Dieses Problem wird nachfolgend weitestgehend gelöst, indem eine Standard-Bilanz, Standard-GuV und Standard- Kapitalflussrechnung entwickelt wurde, in der alle Angaben des Unternehmens in eine einheitliche Form überführt werden, um formal-strukturelle Unterschiede weitgehend zu beseitigen (Vergleichbarkeitsfunktion) und die für die Kennzahlenrechnung erforderlichen Werte zu ermitteln (Rechenfunktion). In den meisten Fällen können die Daten aus dem zu analysierenden Einzel- oder Konzernabschluss nicht direkt in ein solches Schema übernommen werden, so dass Anpassungen und Aufbereitungen notwendig werden. Die aufbereiteten Rechenwerke fungieren als Bindeglied zwischen Abschlussaufstellung und Abschlussauswertung.
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