Das europäische Parlament und der europäische Rat haben mit der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002 die Einführung der IFRS für Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmen ab 2005 beschlossen. Von der Pflicht, einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen, waren bis Ende 2006 bestimmte in der EU ansässige Unternehmen aufgrund einer Übergangsregelung ausgenommen. Für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2007 beginnen, ist die Anwendung der IFRS auch für diese Gruppen von Unternehmen verbindlich vorgeschrieben. Neben den genannten Verpflichtungen zur Bilanzierung nach IFRS besteht für den Konzernabschluss nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie für den Einzelabschluss ein Wahlrecht zur Anwendung der IFRS.
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