COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
KUNDENLOGIN: Anmelden | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
      • Full IFRS in Familienunternehmen und Mittelstand
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • eJournals
  • eBooks
  • Rechtsprechung
  • Arbeitshilfen
  • Full IFRS in Familienunternehmen und Mittelstand
Dokument Zwischenberichterstattung

Am häufigsten gesucht

Management internen Risikomanagement Analyse deutschen Compliance Deutschland Controlling Ifrs Berichterstattung deutsches Instituts Rahmen Kreditinstituten Anforderungen

Social Media

Twitter Facebook

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Zwischenberichterstattung

  • Dr. Thomas Ull
  • Dr. Stephan Abée

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Zwischenberichterstattung als Instrument einer kapitalmarktorientierten Unternehmensberichterstattung für wirtschaftliche Entscheidungen der Kapitalmarktteilnehmer nahezu die Bedeutung des jährlichen Abschlusses von Unternehmen erlangt hat. Infolgedessen wurde die Zwischenberichterstattung durch den IAS 34 „Zwischenberichterstattung“, das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) und den DRS 16 „Zwischenberichterstattung“ erheblich erweitert und konkretisiert.
Grundsätzlich sind nach IFRS bilanzierenden Unternehmen gemäß IAS 1.36 nur zur jährlichen Abschlusserstellung verpflichtet. Aus IAS 34 ergibt sich indes keine unmittelbare Verpflichtung zur Aufstellung von Zwischenabschlüssen. Der Standard kommt nur in den Fällen zur Anwendung, wenn das entsprechende nationale Recht, Börsenbestimmungen oder Aufsichtsbehörden eine Zwischenberichterstattung vorsehen oder eine freiwillige Aufstellung des Unternehmens besteht. Zielsetzung von IAS 34 ist die Regelung der Mindestbestandteile sowie der Bilanzierungsund Bewertungsgrundlagen von Abschlüssen, die für eine Zwischenberichtsperiode aufgestellt werden. In diesem Standard wird weder vorgeschrieben, welche Unternehmen Zwischenberichte zu veröffentlichen haben, noch wie häufig oder innerhalb welchen Zeitraums nach dem Ablauf einer Zwischenberichtsperiode dies zu erfolgen hat. Das IASB empfiehlt jedoch Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, Zwischenberichte aufzustellen und zu veröffentlichen (vgl. IAS 34.1). Sofern ein Unternehmen pflichtgemäß oder freiwillig einen Zwischenbericht in Übereinstimmung mit den IFRS erstellt und veröffentlicht, ist IAS 34 anzuwenden (vgl. IAS 34.3).

Seiten 661 - 676

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://compliancedigital.de/978-3-503-15443-2_5923

Ihr Zugang zur Datenbank "COMPLIANCEdigital"

  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 16 Seiten
€ 15,19*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2021 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück