Durch die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex sind seit dem Jahr 2002 verstärkt auch in deutschen börsennotierten Aktiengesellschaften Prüfungsausschüsse eingerichtet worden. Prüfungsausschüsse haben ihre Ursprünge in der US-amerikanischen Unternehmenspraxis, in der Unternehmensführung und -kontrolle in einem einheitlichen Leitungsgremium (board of directors) zusammengefasst sind. Der Bedarf nach einer unabhängigen Kontrollinstanz wird dort durch ein mit ausschließlich nicht-geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern besetztes Audit Committee gedeckt. Durch den Sarbanes-Oxley Act of 20021 wurde die Einrichtung eines Audit Committees, seine Besetzung und seine Kompetenzen für an einer US-amerikanischen Börse notierten Gesellschaft gesetzlich geregelt.
Der vorliegende Beitrag will darüber hinaus darstellen, wie die Interne Revision den Prüfungsausschuss bei seiner Überwachung des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems, bei der Aufdeckung doloser Handlungen sowie bei seiner Informationsversorgung unterstützen kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2005.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-10-01 |
Seiten 182 - 187
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