Als Auslandszahlungen bezeichnet man alle Zahlungen, bei denen entweder der Auftraggeber oder der Empfänger Gebietsfremder ist. Aufgrund dieser Definition setzt eine Auslandszahlung nicht zwingend voraus, dass die Zahlung grenzüberschreitend ist. So handelt es sich auch bei einer Zahlung eines Gebietsansässigen auf ein Konto eines Gebietsfremden bei einem inländischen Kreditinstitut um eine Auslandszahlung. Man kann Auslandszahlungen in verschiedene Gruppen einteilen:
– Nach der Richtung der Zahlungsströme in eingehende (Export-) und ausgehende (Import-) Zahlungen
– Nach den Beteiligten in Banken- und Nichtbanken (Kunden-) -Zahlungen
– Nach Art der Ausführung in SWIFT-, briefliche-, telegrafische Überweisungen oder Scheckzahlungen
– Nach der vorgegebenen Währung in EURO- und Fremdwährungszahlung.
Je nach Organisation des Zahlungsverkehrs im jeweiligen Kreditinstitut sind unterschiedliche Prüfungsansätze möglich. Im vorliegenden Prüfungsleitfaden erfolgt eine schematische Darstellung nach Art der Ausführung.
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