Mit der zunehmenden Sensibilisierung der Verbraucher für nachhaltige Produkte hat in den letzten Jahren auch die Hervorhebung von Umweltvorteilen in der Produktwerbung und im Marketing zugenommen. Umweltbezogenen Werbeaussagen wird von der Rechtsprechung hohe emotionale Werbekraft zugeschrieben, sodass mitunter strenge Anforderungen an ihre Zulässigkeit gestellt werden. Für Unternehmen besteht daher ein erhöhtes Risiko, Umweltvorteile in unzulässiger Weise überzubewerten oder in ein falsches Licht zu rücken. Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Überprüfung von Websites der Bekleidungs-, Kosmetik- und Haushaltswarenindustrie ergab, dass bei 42 % der Websites Grund zu der Annahme bestand, dass die Angaben falsch oder irreführend sein könnten und damit möglicherweise eine unlautere Geschäftspraxis darstellen. Derartige Praktiken haben in Deutschland zu mehreren Gerichtsverfahren und Kampagnen von Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen geführt. Darüber hinaus gehen Verbraucherverbände zunehmend gegen Unternehmen wegen des Verdachts des sog. „Greenwashings“ vor.
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