Moderne Fahrzeuge sind immer häufiger mit einer Vielzahl von Systemen ausgestattet, die Daten im Fahrzeug erfassen, aggregieren und analysieren. Insbesondere durch die Übermittlung dieser Daten aus den fahrenden Fahrzeugen heraus ergeben sich neue Möglichkeiten, aber auch rechtliche Herausforderungen für den Automobilsektor. Denn dabei zeigen sich auch verschiedenste datenschutzrechtlich relevante Konstellationen. Insbesondere die Frage, wer im Einzelfall der in datenschutzrechtlicher Hinsicht Betroffene ist, soll Gegenstand der vorliegenden Betrachtung sein. Gleiches gilt für die Bestimmung der verantwortlichen Stelle. Vorgenannte Herausforderungen bei der Bestimmung und Abgrenzung haben ihren Ursprung in der Fülle der tatsächlichen und rechtlich denkbaren Konstellationen. Erschwerend kommt die rechtliche Notwendigkeit hinzu, in Bezug auf jeden konkreten Verarbeitungsvorgang den Betroffenen und die jeweilige verantwortliche Stelle zu benennen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2015.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-29 |
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