Ein seit Jahren in der Öffentlichkeit diskutiertes Thema ist die Vergütung der Mitglieder des Vorstands. Öffentliche Diskussionen haben 2005 zu Reaktionen des Gesetzgebers zur Offenlegung und seit 2009 zu Gesetzesänderungen geführt. Erklärter Zweck ist es, die Gesellschaft und Gläubiger vor überhöhten Bezügen des Vorstands zu schützen. Dabei handelt es sich aber nur scheinbar um eine Entwicklung der letzten Jahre. Bereits 1937 wurden – geprägt von den Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise – gesetzliche Regelungen zur Angemessenheit der Vergütung der Vorstandsmitglieder im Aktienrecht verankert, um Skandale im Zusammenhang mit überhöhter Vorstandsvergütung zu unterbinden; offensichtlich aber nicht mit dauerhaftem Erfolg. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Entwicklung eines „Sonderrechts der Vorstandsvergütung“ damit seinen Abschluss gefunden hat oder weitere Neuerungen drohen.
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