Zwei grundlegende Erkenntnisse seien den Ausführungen dieses Kapitels vorangestellt: zum einen das Wissen darum, dass verschiedene Rechnungslegungsnormensysteme auf verschiedenen sozioökonomischen sowie rechtlichen Strukturen und Grundsätzen fußen und die nationale, kontinentaleuropäische Rechnungslegungswelt der angelsächsisch geprägten IFRS-Rechnungslegungsphilosophie entgegensteht, zum anderen die im historischen Geschehensverlauf nachweisbare zunehmende Anwendung der IFRS für Zwecke nationaler Rechnungslegungsziele sowie deren EU-weite Allgemeingültigkeit für den Bereich der kapitalmarktorientierten Konzernrechnungslegung in der Gegenwart. Beide Punkte führen zu der Konsequenz, dass sich der Adressat der Rechnungslegungsdaten der Auswirkungen, die die unterschiedlichen Grundkonzeptionen der IFRS-Rechnungslegung sowie der HGB-Rechnungslegung mit sich bringen, bewusst sein muss. Mehr noch, er sollte in der Lage sein, die wesentlichen Unterschiede zu bestimmen und ihre Auswirkungen zumindest in Ansätzen quantitativ abzuschätzen. Hierzu ist keine Detailkenntnis der einzelnen Normen nötig. Eine Fokussierung auf die wesentlichen Bilanzierungssachverhalte dürfte regelmäßig eine vergleichsweise genaue Einschätzung der Unterschiede zwischen dem nach nationalen Normen erstellten Rechenwerk und dem IFRS-Abschluss – et vice versa – erlauben.
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