Ergebnishaushalt und -rechnung sowie Finanzhaushalt und -rechnung betrachten die Kommune als Ganzes. Der Rat wird aber auch zukünftig im Rahmen der Haushaltsberatungen nicht nur die gesamte Mittelzuteilung, sondern auch die Zuteilung der Mittel auf die einzelnen Aufgabenbereiche oder Verwaltungsstellen beschließen (politische Programmfunktion des Haushalts). Der „Blick nach Innen“ erfolgt in der kommunalen Doppik, wie bereits dargestellt, dadurch, dass neben dem Ergebnis- und Finanzhaushalt der Gesamtebene Teilhaushalte, bestehend aus einem Teilergebnis- und einem Teilfinanzhaushalt, aufgestellt werden. Die Verwaltung ist an die sachlichen Mittelzuteilungen in diesen Teilhaushalten gebunden. Teilbilanzen für das den Teilhaushalten zuzurechnende Vermögen müssen nicht erstellt werden. Die Teilhaushalte treten damit an die Stelle der bisherigen Gliederung des kameralen Haushalts in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte des VWH und VMH; sie werden künftig, sofern nicht davon abweichende Budgets vereinbart werden, im Zentrum des politischen Interesses stehen.
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