Wie bereits beschrieben, bedarf auch jede Pressemitteilung eines Vereins einer besonderen Beachtung von Seiten des Datenschutzes. Im Alltag hat sich in den vergangenen Jahren nämlich immer wieder gezeigt, dass dieser Bereich der Öffentlichkeitsarbeit aus datenschutzrechtlicher Sicht geradezu sträflich vernachlässigt wird. Lesen Sie im folgenden Abschnitt, welche Daten der Pressewart eines Vereins im Zusammenhang mit bestimmten Ereignissen unbedenklich veröffentlichen darf und welche nicht.
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