Die Europäische Kommission will die aus dem Jahr 2003 stammende Marktmissbrauchsrichtlinie grundlegend überarbeiten. Die im Oktober letzten Jahres vorgelegten Legislativvorschläge sehen eine Maximalharmonisierung, die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Marktmissbrauchvorschriften sowie eine Reihe von Änderungen an den Detailvorschriften vor. Daneben sind stärkere und einheitlichere Sanktionen für Rechtsverstöße geplant. Seitens der Praxis werden damit verbundene Rechtsunsicherheiten befürchtet. Einige Mitgliedsstaaten sehen zudem den Subsidiaritätsgrundsatz verletzt. Der Aufsatz beleuchtet einige Kernelemente der geplanten Änderungen, die auch Auswirkungen auf die Compliance von Unternehmen haben werden, wenn sie in dieser Form in Kraft treten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2012.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-09-26 |
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