Vorwürfe der Diskriminierung oder der (sexuellen) Belästigung (gemeinsam „Benachteiligungen“) wiegen schwer. Gesellschaftliche Bewegungen wie #metoo oder #blacklivesmatter haben – jedenfalls bis zu den gegenwärtigen Entwicklungen in den USA – den Anstoß zur verstärkten unternehmensethischen wie rechtlichen Befassung mit diesen Themen gegeben. Arbeitgeber und Compliance-Verantwortliche stellt dies vor große Herausforderungen. Die sensible Natur der im Raum stehenden Vorwürfe erfordert in besonderem Maße einen Balanceakt zwischen den Interessen des Betroffenen und den Interessen des verdächtigten Mitarbeiters. Auch die Interessen des Unternehmens, z. B. an der vertraulichen Behandlung der Vorgänge, gilt es zu berücksichtigen.
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