Die Rechnungslegung schlechthin existiert nicht. Vielmehr unterliegen anzuwendende Rechnungslegungsregeln einem mehrdimensionalen, parametrischen Umfeld. So bedingen die einzelnen Abbildungsvorschriften und Berichtspflichten direkt den bilanziellen Wertfindungsprozess respektive Reinvermögensausweis. Kontinuierlich unterliegen hierbei die Rahmenbedingungen der Rechnungslegung einer fortlaufenden Entwicklung, die neben sozioökonomischen und kulturell gewachsenen Faktoren ebenso durch aktuelle gesellschaftsrechtliche sowie nationalspezifische Determinanten geprägt ist.
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