Ausgelöst durch eine Reihe spektakulärer Unternehmenskrisen und Insolvenzen in den 1990er Jahren sahen sich Gesetzgeber und Standard Setter in Deutschland und vielen anderen Ländern dazu veranlasst, die Anforderungen an den Umgang mit Risiken im Rahmen der Unternehmensführung und -überwachung zu präzisieren und zu verschärfen. So sind Vorstände deutscher Aktiengesellschaften seit dem Inkrafttreten des KonTraG im Mai 1998 ausdrücklich verpflichtet, ein Risikofrüherkennungssystem einzurichten und dessen Wirksamkeit durch ein Internes Überwachungssystem sicherzustellen (§ 91 Abs. 2 AktG). Letzteres kann insbesondere durch Prüfungen der Internen Revision geschehen. Ihr Aufgabengebiet erweitert sich dadurch um ein bedeutsames Tätigkeitsfeld. Dementsprechend zeigen die Ergebnisse einer Umfrage unter Mitgliedern des IIR, dass das Thema Risikomanagement bei 70 % der Befragten als besonders aktuell für den Berufsstand eingeschätzt wird.
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