Die Interne Revision ist in den letzten Jahren von einer eher unauffälligen Tätigkeit verstärkt in die Wahrnehmung im Unternehmen, insbesondere der Leitungs - und Aufsichtsgremien, gerückt. Dies ist nicht zuletzt eine Folge des KontraG sowie der aktuellen Gesetzgebungen (z. B. BilMoG) aufgrund der Vorfälle in den Unternehmen in der jüngeren Vergangenheit. Themen der Unternehmensüberwachung, z. B. die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, spielen seitdem eine wesentlich wichtigere Rolle.
Damit gingen erhöhte Anforderungen an die Durchführung und Dokumentation der ordnungsgemäßen und qualitativ hochwertigen Arbeit der Internen Revision einher. Diese wird gemäß den vom Institute of Internal Auditors (IIA) herausgegebenen und vom Deutschen Institut für Interne Revision (DIIR) übernommenen „Standards for the Professional Practice of Internal Auditing“ durchgeführt. Im Revisionsstandard Nr. 3 des DIIR „Qualitätsmanagement in der Internen Revision“ sind die diesbezüglichen Anforderungen an die Umsetzung und Überprüfbarkeit dokumentiert.
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