Jede Reise kann – z.B. aufgrund des Transportmittels oder des Ziellandes – mit einem Sicherheitsrisiko verbunden sein. Das Unternehmen hat geeignete Maßnahmen einzuleiten bzw. entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um das Risiko für den Mitarbeiter und das Unternehmen entsprechend abzumildern. Risikomindernde Maßnahmen können beispielsweise sein:
- Kenntnis über den jeweiligen Aufenthaltsort jedes Reisenden,
- Erstellung von Notfallplänen (ggf. Stab für Krisensituationen),
- Regeln für die Mitnahme von Waren und Gütern, Rechnern und Datenträgern,
- Weitergabe bzw. Verfügbarmachung von Informationen für den Reisenden über das Zielland (z.B. Web-Site des Auswärtigen Amtes),
- Angemessener Versicherungsschutz der Mitarbeiter (vgl. 3.3.6 und 4.3),
- Mitführen eines sog. „Medical Report“, der bei einer Erkrankung im Ausland vom behandelnden Arzt bzw. Krankenhaus ausgefüllt wird. Der „Medical Report“ dient zur Erleichterung der Abrechnung mit der Auslandskrankenversicherung und der Beweissicherungsfunktion gegenüber der Sozialversicherung.
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