Hinweisgebersysteme – die richtige technische Ausgestaltung und Kommunikation im Unternehmen vorausgesetzt – haben sich in der Praxis als effiziente Frühwarnsysteme und damit als wichtige Kontrollmechanismen in Unternehmen etabliert. Die Systeme können intern oder extern ausgestaltet sein. Interne Systeme sind vor allem Hotlines, Mail-Adressen oder Online-Systeme, über die die Arbeitnehmer Hinweise auf Compliance-Verstöße melden können. Als externe Lösungen können ebenfalls Online-Systeme oder Ombudspersonen eingesetzt werden. Hinweisgebersysteme eröffnen regelmäßig auch die Möglichkeit, vertraulich zu melden oder vertraulich zu kommunizieren.
Folgender Beitrag soll die wesentlichen rechtlichen Grundlagen von vertraulichen Hinweisgebersystemen näher beleuchten.
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