Der EuGH hat sich nach etwa fünf Jahren seit Geltung der DSGVO in den Rs. C-487/21 und C-579/21 erstmals zu grundlegenden Fragen rund um den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geäußert. Zudem liegen in der Rs. C-307/22 die Schlussanträge des Generalanwalts vor. Der Beitrag ordnet die Entscheidungen und Schlussanträge in die bis herige wissenschaftliche Debatte ein und betrachtet ihre praktischen Auswirkungen sowie das Schadensersatzrisiko bei Nichterfüllung des Auskunftsrechts.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2023.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-31 |
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