Die Änderungen des BilMoG und die entsprechenden Anpassungen der DRS 5 und 15 führen dazu, dass viele Unternehmen spätestens bei der Erstellung des (Konzern-)Lageberichts zum 31. 12. 2010 hinsichtlich der Publizität von Risikomanagementsystemen verpflichtend und/oder freiwillig eine Vielzahl von sich teilweise überschneidenden Regelungen zu beachten haben. Der Beitrag zeigt anhand der Ergebnisse einer empirischen Auswertung von Risikoberichten der Unternehmen des Entry Standards auf, dass typische Mängel in der bisherigen Systemberichterstattungspraxis mittelständischer, nicht kapitalmarktorientierter Gesellschaften auch durch die neuen Regelungen kaum zu beseitigen sind. Neben dem Aufzeigen von Konsequenzen einer mangelhaften Systemumsetzung und -publizität werden Empfehlungen gegeben, wie eine angemessene Berichterstattung zukünftig zur verbesserten Entscheidungsrelevanz beitragen kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2011.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-30 |
Seiten 80 - 88
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