„Product Governance“ ist ein aufsichtsrechtliches Trendwerkzeug: Es soll gewährleisten, dass das richtige Produkt zum richtigen Kunden findet. Product Governance bezeichnet zusammenfassend organisatorische Pflichten zur Produktentwicklung, Zielmarktbestimmung, Produktfreigabe und ‐überwachung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens.
Product Governance ist ein zentraler Bestandteil der MiFID II-Anforderungen. Jedes Unternehmen soll bereits im Vorfeld des Vertriebs eines Finanzinstruments dafür Sorge tragen, dass das Produkt nur einer solchen Kundengruppe angeboten wird, zu deren Bedürfnissen es passt. Dies betrifft sowohl neu aufgelegte Produkte als auch Bestandsprodukte. Ziel der Pflichten zur Product Governance ist es, durch organisatorische Regelungen frühzeitig den Anlegerschutz bei neu aufgelegten Finanzinstrumenten sicherzustellen und der Gefahr entgegenzuwirken, dass der Kunde ein Produkt erhält, das nicht seinen Interessen entspricht. Product Governance greift damit prozessual deutlich den Pflichten des Wertpapierunternehmens beim sog. „Point of Sale“ vor, also dem Aufeinandertreffen zwischen Unternehmen und Kunde. Ein Vertriebsverbot geht damit nicht einher. Die Zielmarktbestimmung ist ausdrücklich unabhängig von der Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung. Sie enthält allerdings in der konkreten aufsichtsrechtlichen Ausgestaltung starke Überschneidungen. Sie kann daher als ein „Vorfilter“ für die nachfolgende Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung angesehen werden. Prozessual ermöglichen die weitreichenden inhaltlichen Überschneidungen eine einheitliche Gestaltung der Prüfschritte.
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