Eine trennscharfe Abgrenzung zwischen spezifischen Compliance-Fragestellungen und Standard-Prüfungsfragen zu Beschaffungsprozessen ist weder möglich noch zielführend. Es gibt diverse Überschneidungen und Abhängigkeiten, die sich bspw. in der Definition von Compliance bereits darstellen. Unternehmensspezifische Ausprägungen der Compliancekultur und -struktur sowie unternehmensspezifische Eigenschaften wie Größe, Branche, Hierarchiestrukturen müssen im Rahmen einer Prüfung berücksichtigt werden. Durchaus können spezifische Prüfungsfragen auf die eine Organisation nicht anwendbar sein, wohingegen sie bei der anderen Organisation von essentieller Bedeutung sind. Es gibt keinen „Goldstandard“ bei der Beantwortung der Prüfungsfragen. Zu jeder optimalen Vorgehensweise kann es praktikable und der Organisation angemessene, alternative Vorgehensweisen geben: Wo keine Funktionstrennung möglich ist, können detektive Kontrollen implementiert sein, die ein Fehlverhalten aufdecken (z.B. mittels eines spezifischen Monitoring).
Seiten 61 - 86
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: