Eine trennscharfe Abgrenzung zwischen spezifischen Compliance-Fragestellungen und Standard-Prüfungsfragen zu Beschaffungsprozessen ist weder möglich noch zielführend. Es gibt diverse Überschneidungen und Abhängigkeiten, die sich bspw. in der Definition von Compliance bereits darstellen. Unternehmensspezifische Ausprägungen der Compliancekultur und -struktur sowie unternehmensspezifische Eigenschaften wie Größe, Branche, Hierarchiestrukturen müssen im Rahmen einer Prüfung berücksichtigt werden. Durchaus können spezifische Prüfungsfragen auf die eine Organisation nicht anwendbar sein, wohingegen sie bei der anderen Organisation von essentieller Bedeutung sind. Es gibt keinen „Goldstandard“ bei der Beantwortung der Prüfungsfragen. Zu jeder optimalen Vorgehensweise kann es praktikable und der Organisation angemessene, alternative Vorgehensweisen geben: Wo keine Funktionstrennung möglich ist, können detektive Kontrollen implementiert sein, die ein Fehlverhalten aufdecken (z.B. mittels eines spezifischen Monitoring).
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