Durch die Bildung von Kreditnehmereinheiten soll den Bankenaufsichtsbehörden ein Einblick in die Kreditpolitik und die Risikolage der Institute verschafft werden. Die juristischen bzw. wirtschaftlichen Zusammenhänge mehrer Kreditnehmer untereinander führen dabei zur Bildung eines finanziellen Verbundes mehrerer Kreditnehmer (Risikoeinheit).
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