Mit Erkenntnis vom 14. Dezember 2023 (G 352/2021) hat der Verfassungsgerichtshof (im Folgenden: VfGH) in Österreich die Bestimmungen der österreichischen Strafprozessordnung (im Folgenden: StPO) über die Sicherstellung von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern als verfassungswidrig aufgehoben, weil sie gegen die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens nach Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention („EMRK”) und auf Datenschutz gemäß § 1 des österreichischen Datenschutzgesetzes („DSG”) verstoßen. Die Entscheidung leitet einen Paradigmenwechsel im österreichischen Strafprozessrecht ein und hat international Beachtung gefunden, zumal es sich - soweit ersichtlich - um das erste europäische Verfassungsgericht handelt, das sich in dieser Tiefe mit Fragen der Verhältnismäßigkeit dieser besonders eingriffsintensiven Ermittlungsmaßnahme auseinandersetzt. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Sicherstellung/Beschlagnahme von Datenträgern sind in Österreich, Deutschland und der Schweiz in vielen Punkten ähnlich geregelt. Die Verhältnismäßigkeitserwägungen des VfGH können daher auch außerhalb Österreichs als Anregung für eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der Thematik in Wissenschaft und Praxis dienen, sodass sich eine nähere Beschäftigung mit der Entscheidung lohnen kann.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-06-01 |
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