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Neue Vorschriften sowie Empfehlungen für die Darstellung des Eigenkapitals als Benchmark zum Eigenkapitalausweis im IFRS-Abschluss

  • Dr. Michael Reuter

Die IFRS-Rechnungslegung(swelt) und das gesellschafts- und handelsrechtliche Umfeld der Unternehmen mit Sitz in Deutschland unterliegen (bereits seit Jahren) einem stetigen Wandel und verfügen über eine sehr hohe Änderungsdynamik. Um eine weitere (weltweite) Akzeptanz der IFRS zu erreichen, hat der IASB zusammen mit dem US-amerikanischen Standardsetter FASB verschiedene Konvergenzprojekte ins Leben gerufen. Diese sollen maßgeblich zu einer Annäherung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS und US-GAAP durch Verabschiedung entsprechend geänderter/neuer Standards beitragen. In diesem Zusammenhang ist auch die Zusage der SEC zu sehen, künftig nach IFRS erstellte Abschlüsse anzuerkennen; ein separater Abschluss nach US-GAAP bzw. eine Überleitungsrechnung entfällt dann. Damit einhergehend wurde der EU allerdings bereits nahe gelegt, in Zukunft anstelle von IFRS-Abschlüssen auch Abschlüsse, die nach US-GAAP oder bestimmten anderen (nationalen) Rechnungslegungsnormen erstellt werden, als gleichwertige Abschlüsse anzuerkennen.

Seiten 425 - 460

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