Eine Kreditsicherung wird gefordert, wenn ein Kreditgeber sein Kredit- oder Ausfallrisiko minimieren möchte. Im meinem Vortrag gehe ich von einer Bank als Kreditgeber aus und von einem Kaufmann als Kreditnehmer, der die Sicherheit zu leisten hat. Die Kreditsicherung ist vor allem eine Folge der unvollständigen Information der Bank, die keine abschließende Beurteilung der Bonität des Kaufmanns und somit auch des Kreditrisikos ermöglicht. Die asymmetrische Informationsverteilung der Parteien resultiert in höheren Anforderungen an Kreditsicherheiten: Die Bank weiß nicht, wie der Kaufmann mit den geliehenen Mitteln umgeht. Die Art und Höhe der Sicherung richtet sich stark nach der Risikoeinschätzung der Bank. Wird das Ausfallrisiko als hoch eingestuft, werden auch hohe und solide Sicherheiten gefordert. Weiter fällt die Zinsbelastung häufig niedriger aus, je besser die Kreditsicherung ist. Es besteht keine gesetzliche Pflicht der Bank, eine Kreditsicherung zu fordern. Das Risikomanagementsystem der Bank verpflichtet sie jedoch zur ausreichenden Absicherung der vergebenen Kredite.
Seiten 231 - 234
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
