Wie es seit der Einführung der eidgenössischen Strafprozessordnung im Jahre 2011 beinahe die Regel geworden ist, erging auch in dieser Berichtsperiode eine Vielzahl der relevanten bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu strafprozessualen Themen. Gleichwohl gab es in den letzten sechs Monaten höchstrichterliche Entscheide, die materiell-rechtlich bedeutsam sind und dem wirtschaftsstrafrechtlich Interessierten nicht unbekannt bleiben sollten. Diese betreffen insbesondere kernstrafrechtliche Themen wie die Auslegung des „Anvertrautseins“ bei der Veruntreuung (6B_1161/2013) oder Fragen zum Begriff des Vermögensschadens bei ungetreuer Geschäftsbesorgung und Betrug (6B_642/2013). Beachtung findet aber auch das Nebenstrafrecht, wo das Bundesgericht eine Verurteilung wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bestätigte, unter anderem wiederum in Auseinandersetzung mit der Begrifflichkeit des „Anvertrautseins“ (6B_298/2013).
In wirtschaftsstrafrechtlicher Hinsicht wird die Schweiz in den letzten Monaten insbesondere durch den Steuerstreit mit den USA in Aufregung gehalten. Am 20. Mai 2014 verpflichtete sich die Credit Suisse zur Bezahlung einer Buße in Höhe von USD 2.8 Mrd. an das US-amerikanische Justizministerium, das Steueramt sowie drei Aufsichtsbehörden. Dabei handelt es sich um die höchste Buße, die einem Unternehmen in den USA jemals wegen Steuerdelikten auferlegt wurde.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-16 |
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