Anfang 2013 trat das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 in Kraft. Dieses basiert zu großen Teilen auf den Ergebnissen der 3. Evaluierungsrunde der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO), die sich dem Bereich der Strafbestimmungen widmete. Die aktuelle Novelle des Korruptionsstrafrechts, die am 1.1.2013 in Kraft trat, sieht in Bezug auf die Verbotene Intervention bei einer ungebührlichen Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung eines Amtsträgers eine strafrechtliche Sanktion für den Auftraggeber und den Intervenienten vor.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-22 |
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