§ 32 Abs 2 StGB(§ 201 StGB;§ 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall StPO)
Die erschwerende Berücksichtigung der Tatbegehung durch den Einsatz aller drei Nötigungsmittel der Vergewaltigung verstößt nicht gegen das Doppelverwertungsverbot, weil bei einem alternativen Mischtatbestand die Erfüllung mehr als nur einer der Alternativen nicht die Strafbarkeit bestimmt.
OGH 5.4.2017, 15 Os 4/17b (LG St. Pölten 20 Hv 7/16t) EvBI 2017/108; AnwBl 2017/142
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-02 |
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