Die Bundesregierung prft derzeit die Einfhrung eines bundesweiten Korruptionsregisters. Mehrere Bundeslnder sowie internationale Staaten und Organisationen haben bereits solche Institutionen eingefhrt, die dazu dienen, Unternehmen, die auffllig geworden sind, von ffentlichen Auftrgen auszuschlieen. Der vorliegende Beitrag gibt einen berblick ber den Status quo der Gesetzeslage und mgliche Vorbilder fr die Ausgestaltung eines Bundesgesetzes, das bis zum Frhjahr umgesetzt sein muss, um EU-Richtlinien zu erfllen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2015.06.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1867-8394 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-11-25 |
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