Der „Kirchenartikel“ Art. 91 DSGVO steht im Ruf, nationale Sonderinteressen des besonders umfassenden Selbstorganisationsrechts der deutschen staatskirchenrechtlichen Tradition zu bedienen. Ein Blick in die EU-Mitgliedstaaten zeigt, dass in Deutschland zwar eine besonders ausgeprägte kirchliche Datenschutzlandschaft besteht, die aber nicht solitär ist: In einem guten Drittel der EU-Länder sind kirchliche Datenschutzregelungen in sehr unterschiedlicher Ausprägung nachweisbar. Aus der Übersicht lassen sich Reformvorschläge für Art. 91 DSGVO ableiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-29 |
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