Die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens und einer Bank haben die Verantwortung für die Erreichung der Unternehmensziele in Übereinstimmung mit der von ihnen festgelegten Geschäftspolitik und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Einsatz von Informationstechnologie (IT) erfordert geeignete Regelungen, um die Risiken daraus zu bewältigen und die Chancen zu nutzen. IT‑Governance als Teil der Corporate Governance dient als Rahmen für ein solches Regelwerk, auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften und Anforderungen. Die IT‑Governance liegt in der Verantwortung der Geschäftsleitung und des Managements, und besteht aus Führung, Organisationsstrukturen und Prozessen, die sicherstellen, dass die IT die Geschäftsstrategie und die Ziele angemessen unterstützt und gleichzeitig die Risiken daraus berücksichtigt. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich dafür, die Führungs- und Kontrollprozesse der IT klar zu definieren und zu implementierten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2011.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-24 |
Seiten 81 - 85
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