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Investmentanteile

  • Ulrich Keunecke

Mit dem Investmentmodernisierungsgesetz vom 15. 12. 2003716 („InvestmMG“) sind zum 1. 1. 2004 die im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften („KAGG“) und im Auslandsinvestmentgesetz („AuslnvestmG“) verstreuten aufsicht- und steuerrechtlichen Vorschriften für in- und ausländische Investmentvermögen vereinheitlicht und modernisiert worden. Diese Vereinheitlichung diente der Übersichtlichkeit. In diesem Zusammenhang vollzog das Investmentmodernisierungsgesetz die Umsetzung der Änderungsrichtlinien zur OGAW-Richtlinie der Europäischen Union und griff einen bedeutenden Teil des vom Bundesfinanzministerium am 6. 3. 2003 vorgestellten Finanzmarktförderplan 2006 auf. Kern der Neuregelungen war u. a. die erstmalige Zulassung und Regelung von „Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken“ (Hedgefonds). Ziel war es, die Attraktivität und Leistungsfähigkeit des Investmentstandortes Deutschland zu steigern. Das neue Investmentgesetz enthielt neben Vorschriften zur Umsetzung der genannten Änderungsrichtlinien Bestimmungen zur Stärkung der Aufsicht durch die BaFin, zur Erleichterung der Bedingungen für die Anbieter von Investmentfonds und nicht zuletzt zur Verbesserung des Anlegerschutzes.

Seiten 400 - 427

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