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  • Rudolf X. Ruter

Eigentümer, Gesellschafter, Aktionäre selbst bzw. deren beauftragte Aktionärsvertreter und Aktionärsvereinigungen haben naturgemäß einen wesentlichen Einfluss auf die Corporate Governance eines Unternehmens und demzufolge auf die Nominierung und Auswahl der Mitglieder seiner Aufsichtsgremien. »Kompetenzanforderungen und Kompetenzwahrnehmung streuen dabei breit. Insgesamt scheint die Forderung nach ›Transparenz‹ und ›Professionalität‹ allerdings noch nicht überall in der Tiefe angekommen zu sein«, weiß aus eigener Erfahrung Ulrich Hemel (*1956), Direktor des von ihm gegründeten Instituts für Sozialstrategie zur Erforschung der globalen Zivilgesellschaft und Mitglied in verschiedenen Aufsichtsgremien. In erster Linie sind zu nennen: Einzelaktionäre und Familienunternehmer, Eigentümergruppierungen wie PE Häuser und Pensionsfonds, Proxyadvisor und Börsen. Auch Banken, allen voran die sogenannten Privatbanken haben einen nicht zu unterschätzenden Einfluss. Eine der zentralen Aufgaben bei allen ist es, »dass die Aktionäre einen Verwaltungsrat wählen, der in ihrem Interesse wirklich die Verantwortung wahrnimmt und den Vorstand kontrolliert«, unterstreicht Helmut Maucher (1927 – 2018), ehemaliger Vorstandsvorsitzender und Aufsichtsratsvorsitzender der Nestlé Deutschland AG.

Seiten 73 - 90

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