Ein zentrales Instrument des Konzerndatenschutzes sind Intercompany Agreements (nachfolgend „ICA“), also datenschutzrechtliche Vertragswerke, die den Datentransfer zwischen Konzernunternehmen rechtlich absichern. In Ermangelung eines echten in der DSGVO angelegten Konzernprivilegs kommt der Ausgestaltung von ICA und der Heranziehung des sogenannten „kleinen“ Konzernprivilegs der DSGVO zentrale Bedeutung zu. Der nachfolgende Beitrag nimmt gängige Rollenverteilungen zwischen Konzernunternehmen in den Blick und untersucht die Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen verbundenen Konzernunternehmen einerseits im Hinblick auf die Notwendigkeit datenschutzrechtlicher Erlaubnistatbestände und andererseits datenschutzrechtlicher Vertragswerke.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-02-28 |
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