Am 08.07.2009 veröffentlichte das privatrechtliche IASB nach mehrjähriger Arbeit den IFRS for SMEs (SME-IFRS). Der neue eigenständige Rechnungslegungsstandard soll für kleine und mittelgroße Unternehmen anwendbar sein, die keine Verpflichtung zur öffentlichen Rechenschaft haben, aber Abschlüsse für externe Adressaten erstellen. Nach Angaben des IASB werden weltweit etwa 95 Prozent der Unternehmen berechtigt sein, den neuen Standard anzuwenden. Ziel des IASB ist, eine Vereinheitlichung und bessere Vergleichbarkeit dieser Abschlüsse herzustellen. Basierend auf den Grundsätzen der Full IFRS ist der IFRS for SMEs speziell für die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Gesellschaften konzipiert und sieht vereinfachte Veröffentlichungs- und Informationspflichten vor.
Das nahezu zeitgleich verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechtsrechts (BilMoG) vom 29.05.2009 ist als die größte deutsche Bilanzrechtsreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985 anzusehen. Hauptanliegen der Reform ist die Annäherung des deutschen Handelsrechts an internationale Bilanzierungsstandards und somit auch die Stärkung der handelsrechtlichen Informationsfunktion. Auch wenn die bewusste Anlehnung an die IFRS bereits der Gesetzesbegründung zu entnehmen ist, soll mit dem HGB in der Fassung des BilMoG weiterhin ein überschaubares eigenes Regelwerk erhalten bleiben.
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