Ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart hat die Diskussion um eine Dritthaftung von Wirtschaftsprüfern von neuem entfacht. Das OLG Stuttgart betont in seiner Entscheidung, dass die Schäden prüfungsfremder Dritter für Wirtschaftsprüfer beim Abschluss des Prüfungsvertrags nicht kalkulierbar sind und deshalb nicht versichert werden können. Die EU-Kommission macht sich dem gegenüber in einer Empfehlung an die Mitgliedstaaten vom 5. 6. 2008 dafür stark, dass geschädigte Prüfungsadressaten angemessen entschädigt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2008.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-12-01 |
Seiten 279 - 284
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