die EU-Abgeordneten des Frauen- und des Rechtsausschusses am 14. Oktober. Dieses Ziel soll für alle in der EU registrierten privaten Aktiengesellschaften gelten. Staatliche Unternehmen müssen die Verpflichtung bereits 2018 erfüllen.
Die Neuregelung sei notwendig, so die Abgeordneten, da im vergangenen Jahr (2012) nur rund 15 aller Aufsichtsräte Frauen waren. Der Vorschlag, der sowohl im Frauen- als auch im Rechtsausschuss gebilligt wurde, soll für alle Aktiengesellschaften gelten, auch wenn der Frauenanteil im gesamten Unternehmen unter 10 % liegt. Kleine und mittelständische Firmen würden von der Regelung ausgenommen.
Firmen, die das Ziel bis 2020 nicht erreichen, müssen sich vor nationalen Regulierungsbehörden verantworten. Als Strafen für Firmen, deren Auswahlprozesse für Aufsichtsräte nicht transparent und offen genug sind, wurde der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen vorgeschlagen.
Weitere Informationen: Europäisches Parlament
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
