Folgende Leitfragen werden in diesem Kapitel behandelt:
– Nach welchen Regeln werden Forderungen nach IFRS bewertet?
– Welche bilanzpolitischen Möglichkeiten bestehen?
– Wie sind Wertberichtigungen zu kalkulieren?
Forderungen sind gemäß IAS 1.68(h) als eigenständige Bilanzposition als „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen“ auszuweisen. Entweder in der Bilanz oder im Anhang sind die Forderungen wie folgt zu untergliedern: Forderungen werden in Beträge, die von Handelskunden, nahe stehenden Unternehmen und Personen gefordert werden, sowie in Vorauszahlungen und sonstige Beträge gegliedert.
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