In Europa gibt es erstmalig Vorgaben für das Format, in dem Jahresfinanzberichte bzw. die Bestandteile der Jahresfinanzberichte offenzulegen sind. In Deutschland sind diese Formatvorgaben für ein einheitliches elektronisches Berichtsformat (European Single Electronic Format – ESEF) für Geschäftsjahre einzuhalten, die am oder nach dem 01. 01. 2020 begonnen haben. Betroffen von dieser Regelung sind Emittenten von Wertpapieren, die innerhalb der EU an regulierten Märkten gehandelt werden. In Deutschland ist erst im August 2020 das ESEF-UG in Kraft getreten, mit dem die notwendigen Gesetzesänderungen zur Anwendung der ESEF-Vorgaben in Deutschland vorgenommen wurden. Mit dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat wird eine Vereinfachung der Erstellung von Jahresfinanzberichten sowie eine Erleichterung der Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit der Abschlüsse angestrebt. Diese neue Regulatorik verursacht bei den Emittenten zunächst Implementierungsaufwand. Gleichzeitig bietet ESEF auch Chancen für die Emittenten.
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