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Neues Gesetz  
03.09.2018

Erwartungen an das neue Konzerninsolvenzrecht

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Neues Gesetz: Effizientere und transparentere Konzerninsolvenzen? (Foto: Tanja/Fotolia.com)
Das neue Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen regelt die Insolvenz konzernverbundener Unternehmen. Was darf man erwarten?
Anlässlich des Inkrafttretens des neuen Gesetzes hat die „DAV-Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung” insbesondere die gesetzlich verankerte Kooperationspflicht von Verwaltern, Gerichten und Gläubigerausschüssen begrüßt: „Das neue Gesetz trägt erheblich dazu bei, den Spagat zwischen der Abwicklung der einzelnen Unternehmen und der ganzheitlichen Abwicklung des Konzerns zu bewältigen”, erklärte Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Vorsitzender der „Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung” im Deutschen Anwaltverein (DAV) in einer Mitteilung.

Effizientere und transparentere Abwicklung von Konzerninsolvenzen

Die neue Kooperationspflicht kann die Abwicklung von Konzerninsolvenzen laut DAV insgesamt effizienter und transparenter machen. Nicht ausreichend geklärt sei allerdings, ob die Regelungen auch den vorläufigen Sachwalter und die Organe der Schuldnerin hinsichtlich der ansonsten geltenden Kooperationspflicht binden. Zu mehr Effizienz trägt auch die neu geschaffene Funktion des Gruppeninsolvenzverwalters bei, der bei Bedarf bestellt werden kann. „Insgesamt”, resümiert Weitzmann, „rückt der Gesetzgeber deutlich an die Praxis heran.” Auch deswegen rechnet er damit, dass die Praxis die Regeln schnell umsetze.

Fachkonferenz mit breitem Themenspektrum

Zur neuen Rechtslage wird die ESV-Akademie am 09.11.2018 in Berlin eine mit einem hochkarätigen Referententeam besetzte Veranstaltung anbieten. Vorgesehene Inhalte sind:

  • In der Konferenz werden die bisherigen und neuen rechtlichen Grundlagen und Instrumente, insbesondere auch die neue Verfahrenskoordination durch Gerichtszuständigkeiten, Informations- und Kooperationspflichten sowie das Koordinationsverfahren erläutert.
  • Ergänzende Beiträge befassen sich mit der besonders regulierten Bankeninsolvenz sowie dem UK-Insolvenzrechtsregime, einschließlich eines Post-Brexit-Ausblickes.
  • Komplementiert wird die Veranstaltung durch eine Erläuterung des neuen IDW S6 Standards und seiner Auswirkung auf die Praxis der Sanierungsgutachten sowie durch eine Darstellung der aktuellen Entwicklungen im Sanierungssteuerrecht, insbesondere zu den Themenkomplexen Verlustvorträge, Grunderwerbsteuer, Haftungsrisiken und Besteuerung von Sanierungsgewinnen.

Referieren werden u.a.:
 
Dr. jur. Marco Wilhelm
, Rechtsanwalt und Betriebswirt (VWA), ist Partner im Frankfurter Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Mayer Brown LLP, wo er die deutsche Restrukturierungs- und Insolvenzpraxis leitet. Er verfügt über umfassende Erfahrung in den Bereichen Restrukturierung, Insolvenzrecht und M&A und ist für Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter und Investoren tätig, seien es internationale oder familiengeführte Unternehmen, Banken, Finanzinvestoren oder die öffentliche Hand.
 
Prof. Dr. Matthias Nicht
, Professor für Bürgerliches Recht, Vollstreckungs- und Insolvenzrecht, Registerrecht an der HWR Berlin, promovierte an der TU Dresden zum Konzerninsolvenzrecht. Anschließend war er als Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle mit dem Arbeitsschwerpunkt Insolvenzverwaltung international tätiger Konzernunternehmen tätig, insbesondere im Bereich der Kreditinstitute.
 
Dr. Charlotte Louise Schildt
, Rechtsanwältin bei CMS Hasche Sigle und Partnerin der Sozietät, ist seit über 10 Jahren mit der rechtlichen Beratung in grenzüberschreitenden, komplexen Bankinsolvenzverfahren und Restrukturierungen sowie mit bankrechtlichen Fragestellungen im Kontext von Insolvenzen befasst.
 
Devi Shah
, head of Mayer Brown’s Restructuring, Bankruptcy & Insolvency group in London. She focuses on all aspects of restructuring and insolvency. She has a particular interest in international and cross-border insolvency and restructuring matters, schemes of arrangement and pensions aspects of restructurings.
 
Michael Hermanns
, Inhaber und Partner der Buth & Hermanns Partnerschaft mbB WPG/StBG, verfügt über langjährige Expertise in den Bereichen Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen. Dies umfasst u.a. Sanierungskonzepte nach IDW S6, Financial und Tax Due Diligence Gutachten, steuerliche Transaktionsgestaltung (M&A) sowie Jahresabschlussprüfungen.
 
Dr. Axel Mielke
, Steuerberater, ist seit über 18 Jahren als Partner mit den Schwerpunkten Transaktionen und Restrukturierung tätig. Seit rund 14 Jahren ist er M&A Tax Partner bei PwC Deutschland und leitet dort die Restrukturierungsaktivitäten. Er verfügt über langjährige Erfahrung in allen Bereichen und Stadien der Sanierung von Krisenunternehmen.

Die Veranstaltung wird unter dem Titel Konzerninsolvenzrecht kompakt: Aktuelle Entwicklungen im Sanierungsrecht am 9. November 2018 von 10-17:30 Uhr in der ESV-Akademie (Genthiner Straße 30 C, 10785 Berlin) stattfinden (548 €, Frühbucherpreis 498 € bis 19. Oktober 2018, Sonderpreis 448 € für Abonnent/innen der Fachzeitschrift KSI Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung).

Konzerninsolvenzrecht

Das neugeregelte Konzerninsolvenzrecht in der InsO und der EuInsVO zielt darauf ab, einen Konzern als Unternehmenseinheit zunächst zusammenzuhalten und gemeinschaftlich entweder zu sanieren oder im besten Interesse der Beteiligten zu verwerten bzw. abzuwickeln.

Welche juristischen, ökonomischen und strukturellen Ansätze zur Bewältigung nationaler und internationaler Konzerninsolvenzen dafür in der Praxis und neu vom Gesetzgeber entwickelt wurden und wie sich letztere von bisherigem Recht unterscheiden, finden Sie hier erstmals systematisch zusammengestellt.

Erfahrene Insolvenzpraktiker, die auch an der Herausbildung und Erprobung der nationalen und internationalen Instrumente zur Abwicklung von Konzerninsolvenz mitgewirkt haben, erläutern:

  • Bisherige und neue rechtliche Grundlagen und Instrumente, insb. auch der neuen Verfahrenskoordination: Gerichtszuständigkeiten, Informations- und Kooperationspflichten sowie besondere Koordinationsverfahren,
  • Deutsches Konzerninsolvenzrecht (InsO) in der Praxis – anhand typischer Konzernkonstellationen und Branchen (Mittelstand, Handel, Immobilien, Bankkonzern jeweils mit vielen Praxisfällen),
  • Europäisches (EuInsVO) und Internationales Konzerninsolvenzrecht – mit Fokus auf die EU (insb. auch auf U.K. vor/nach dem Brexit), auf U.S.A. und Asien, jeweils mit Fallbeispielen.

Mit aktuellen Praxisfällen

An Beispielen durchgeführter Konzerninsolvenzverfahren und typischer Sachverhalte auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene wird die anspruchsvolle Rechtsanwendung anschaulich. Pflichtlektüre von erfahrenen Spezialisten für Insolvenz- und Restrukturierungspraktiker, sei es im Unternehmen oder als Berater.


(ESV/ps)
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