Aufsichts- und Verwaltungsräte von Kreditinstituten müssen ihrer Verantwortung für das Kreditinstitut im Sinne der Stakeholder (Eigentümer, Mitarbeiter, Gläubiger, Kunden, Staat und Gesellschaf sowie vor dem Hintergrund des Instituts) innerhalb der aktuellen Entwicklungstendenzen in der Finanzdienstleistungsbranche (wirtschaftlich, politisch, technologisch, ökologisch, rechtlich und gesellschaftlich) gerecht werden. Im Rahmen seiner einerseits beaufsichtigenden und kontrollierenden sowie andererseits ratgebenden und steuernden Funktion ist der Aufsichts- und Verwaltungsrat (mit-) verantwortlich dafür, dass die Existenz des Instituts dauerhaft sichergestellt und der satzungsgemäße Geschäftszweck des Instituts erfüllt wird.
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