Im Laufe der Jahrhunderte haben sich in der Privatwirtschaft mit der doppelten Buchführung und in den Verwaltungen mit der kameralistischen Buchführung unterschiedliche Rechnungslegungssysteme entwickelt. Mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 21.11.2003 wurde zumindest für den kommunalen Bereich das Ende der Kameralistik in ihrer bisherigen Form besiegelt. Die Kommunen werden künftig zwischen einer an das Rechnungswesen der Privatwirtschaft stark angenäherten kommunalen Doppik und einer erweiterten Kameralistik zu wählen haben; es ist den Ländern allerdings freigestellt, auf eine Optionsmöglichkeit zu verzichten und ihren Kommunen genau eines der beiden Systeme zwingend vorzuschreiben.
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