Die doppelte Buchführung wurde vermutlich bereits im 13. Jahrhundert von venezianischen Kaufleuten erfunden und verwendet. Erstmals dokumentiert wurde sie im Jahr 1494 im Buch Summa de Arithmetica, Geometria, Proportioni et Proportionatlità. Seitdem nahm die Bedeutung der doppelten Buchführung für Unternehmen zu. „Sorgfältige Buchführung ist für jede Organisation eine conditio sine qua non. Ohne ordentliche Buchführung ist es unmöglich, die Wahrheit in ihrer ursprünglichen Reinheit aufrechtzuerhalten.“ Etwa 100 Jahre später titelte die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) „Ein Kapitalist braucht eine Bilanz“ und geht mit dem Zitat von Werner Sombart noch weiter: „Man kann schlechthin Kapitalismus ohne doppelte Buchführung nicht denken, sie verhalten sich wie Form und Inhalt.“ Dennoch gab es damals schon Einwände gegen die doppelte Buchführung. So praktizierten im 18. und 19. Jahrhundert viele kleine Unternehmen aus Gründen des Erstellungsaufwands und der Komplexität keine doppelte Buchführung. Erst mit der Novellierung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB) von 1861 war jeder Kaufmann, unabhängig von Rechtsform und Unternehmensgröße, zur Buchführung verpflichtet.
Seiten 1 - 4
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.