Öffentliches, mithin auch kommunales Handeln bewegt sich keineswegs auf einer vollkommen sicheren Grundlage. In einem dynamischen natürlichen, sozialen, ökonomischen oder politisch-administrativen Umfeld ist es wie jede andere private Aktivität auch mit Unsicherheiten konfrontiert. Der Umgang mit den daraus resultierenden Risiken und ihren möglichen negativen Folgen muss mithin in jeder Gebietskörperschaft verantwortlich gesteuert werden; diesem Zweck dient ein Risikomanagement. Punktuell geschieht dies zwar bereits seit langem. Vor allem Berichte über gravierende Fehlplanungen, nachteilige Vertragsabschlüsse, mangelhafte Vorsorge oder Fälle groben Fehlverhaltens, aber auch neue Rechtsvorschriften haben spätestens seit der Finanz- und Wirtschaftskrise den Blick auf die Notwendigkeit eines umfassenden Risikomanagements auch im öffentlichen Bereich gerichtet.
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