Der hohe Automatisierungsgrad der Geschäftsprozesse hat die Informationstechnologie zu einer Angriffsfläche für Verletzungen der Compliance und Governance werden lassen, da die Ausrichtung der IT an betriebswirtschaftlichen Zielen (auch Business IT Alignment oder Strategic Alignment genannt) in der Praxis häufig mit einer Vernachlässigung von Kontrollzielen einhergeht. „IT-Compliance und IT-Governance bedeuten für viele Führungskräfte eine ernsthafte persönliche Bedrohung, da sie wegen der nicht delegierbaren Prozessverantwortung für Verletzungen persönlich haftbar sind.“ Nach § 93 Abs. 1 AktG haben die Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. „Angesichts der Bedeutung von IT für das Funktionieren und den Fortbestand des Unternehmens gehört es damit zu den Pflichten eines gewissenhaften Geschäftsführers, das Unternehmen vor erkennbaren Gefahren zu schützen.“
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