Unerlässlicher Bestandteil eines effektiven CMS zur Reduzierung der Korruptionsrisiken im Auslandsvertrieb ist die Überprüfung, ob die geltenden Regeln und Prozesse im Unternehmen tatsächlich eingehalten werden. Das Neubürger-Urteil des Landgerichts München I bildet ein mahnendes Beispiel, welche dramatischen Folgen für die Geschäftsleitung eintreten können, wenn diese es versäumt, bei wiederholten deutlichen Anhaltspunkten korruptiven Handelns in Zusammenhang mit dem Einsatz von Vertriebsmittlern eine geeignete Effektivitätskontrolle zu veranlassen und daraus die notwendigen Schritte zur Optimierung des bestehenden CMS abzuleiten.
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