Wie in den vorherigen Abschnitten erläutert, ist es infolge der Business Judgement Rule erforderlich, vor der Entscheidung über den Kauf oder Verkauf eines Unternehmens die Implikationen für den Risikoumfang des eigenen Unternehmens belegbar zu betrachten. Für die Beurteilung der Auswirkungen auf den Gesamtrisikoumfang benötigt man eine quantitative Risikoanalyse und Risikoaggregation, die die bisher übliche Due Diligence – diese dient primär der Risikoidentifikation – erweitert. Wesentlich ist insbesondere, dass die Veränderung des Risikoumfangs des eigenen Unternehmens, unter Berücksichtigung der Risiken des Target-Unternehmens, zu betrachten ist.
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